Taxordnung

Der Pensionspreis wird monatlich für Hotellerie, Betreuung und Pflege in Rechnung gestellt und setzt sich folgendermassen zusammen:

  • Die Aufenthaltstaxe beinhaltet die Kosten für die Pension.
  • Die Betreuungstaxe umfasst Kosten für Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität, Verwirrtheit, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine Leistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) darstellen.
  • Die Pflegetaxe umfasst die Kosten für Pflegeleistungen. Die Pflegetaxe ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bzw. den dazugehörigen Verordnungen festgelegt und richtet sich im Einzelfall nach der individuellen Pflegeeinstufung der Bewohnenden gemäss den Richtlinien des Bundes.
  • Zusatzleistungen, welche nicht in den obigen Taxen enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.

Taxordnung 2024

Dienstleistungen nach Bedarf 2024

Rechte unserer Bewohnenden